Für Unternehmen
Wirtschaftsermittlungen
Wenn im Betrieb etwas nicht stimmt, hilft kein Verdacht, sondern ein belastbarer Nachweis. Vorher besprechen wir, was arbeits- und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Lohnfortzahlung und Krankschreibung
Der begründete Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist einer der häufigsten Aufträge. Entscheidend ist die Dokumentation der Tätigkeiten während der Krankschreibung – sauber erhoben, damit sie im Kündigungsschutzverfahren trägt.
Arbeitszeit- und Spesenbetrug
Nicht geleistete Außendienstzeiten, private Fahrten auf Firmenkosten, doppelt abgerechnete Übernachtungen. Wir dokumentieren den tatsächlichen Ablauf über mehrere Tage.
Mitarbeiterdiebstahl und Schwund
Inventurdifferenzen im Handel, Materialabfluss aus Lager und Werkstatt, Warenausgang ohne Beleg. Häufig kombiniert mit einem verdeckten Testeinkauf.
Konkurrenzverstöße und Know-how-Abfluss
Nebentätigkeit für den Wettbewerb, Abwerbung, Mitnahme von Kundendaten. Besonders relevant im Technologieumfeld – Oberpfaffenhofen, Gilching, das Chemiedreieck um Burghausen.
Baustellen und Materialschwund
Wer holt nachts das Kupfer, wer lädt Material auf einen fremden Transporter? Wir kombinieren Observation mit Baustellenbewachung, wenn der Schaden weiterläuft.
Gastronomie und Hotellerie
Kassenmanipulation, Wareneingangsschwund, nicht gebuchte Umsätze. In den Tourismusregionen am Tegernsee, Chiemsee und Starnberger See ein wiederkehrendes Thema.
Für Privatpersonen
Private Ermittlungen
Wir arbeiten hier besonders zurückhaltend. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob eine Ermittlung Ihnen tatsächlich weiterhilft – oder ob Sie das Geld besser in einen Anwalt stecken.
Unterhalt und Sorgerecht
Verschwiegene Einkünfte, unzutreffende Wohnverhältnisse, tatsächliche Betreuungszeiten. Für das familiengerichtliche Verfahren zählt eine nachvollziehbare Dokumentation, keine Behauptung.
Partnerschaft
Ein häufiges Anliegen – und eines, bei dem wir oft zum Gespräch statt zur Observation raten. Wenn Sie es dennoch wissen wollen, erledigen wir es diskret und ohne Wertung.
Mietverhältnisse
Unerlaubte Untervermietung, Zweckentfremdung als Ferienwohnung, vorgetäuschter Eigenbedarf, Mietnomaden. In München und den Seengemeinden besonders häufig.
Nachbarschaft und Grundstück
Beweissicherung bei Grenzverletzungen, wiederkehrenden Sachbeschädigungen oder Streit um Ufer- und Wegerechte.
Stalking und Belästigung
Dokumentation von Vorfällen für Anzeige und Gewaltschutzantrag. Bei akuter Gefahr kombinieren wir das mit Personenschutz.
Vermisste und Anschriftenermittlung
Suche nach Angehörigen, Schuldnern oder Erben – im Rahmen dessen, was das Datenschutzrecht zulässt.
Rechtsrahmen
Was zulässig ist – und was nicht
Eine Ermittlung, die vor Gericht scheitert, ist teurer als keine. Deshalb klären wir den Rahmen vor dem ersten Einsatztag.
- Berechtigtes Interesse ist die Voraussetzung. Ohne konkreten, darlegbaren Anlass darf niemand observiert werden. Wir lassen uns den Sachverhalt schildern und halten ihn schriftlich fest – das ist zugleich Ihr Nachweis, dass die Ermittlung begründet war.
- Öffentlicher Raum ja, Privatsphäre nein. Beobachtung von öffentlich zugänglichen Flächen aus ist zulässig. Kameras in Wohnungen, das Anbringen von Peilsendern an fremden Fahrzeugen oder das Abhören von Gesprächen sind es nicht – und wir machen es auch nicht.
- Verhältnismäßigkeit begrenzt die Dauer. Eine Observation läuft so lange, wie sie zur Klärung nötig ist, und nicht länger. Ergibt sich nach zwei Tagen nichts, sagen wir das – statt weiter Stunden zu schreiben.
- Der Betriebsrat sitzt mit am Tisch. Bei Ermittlungen gegen Beschäftigte sind Mitbestimmungsrechte zu beachten. Wir weisen darauf hin und stimmen uns mit Ihrer Personalabteilung und Ihrem Anwalt ab.
- Der Bericht muss den Weg zum Beweis zeigen. Zeitleiste, Standorte, Lichtbilder mit Zeitstempel, Namen der eingesetzten Ermittler. Auf Wunsch stehen unsere Ermittler als Zeugen zur Verfügung.
- Kosten können erstattungsfähig sein. Bei begründetem Verdacht und nachgewiesener Pflichtverletzung sind Detektivkosten unter Umständen vom Gegner zu erstatten. Ob das in Ihrem Fall greift, beurteilt Ihr Anwalt – wir liefern die Grundlage dafür.
Vor Ort
Wo wir ermitteln
Kurze Wege sind bei Observationen kein Komfort, sondern ein Qualitätsmerkmal: Wer nicht erst zwei Stunden anfahren muss, ist da, wenn etwas passiert.
München und Landkreis
Wirtschaftsermittlungen, Mietrecht, Zweckentfremdung. Von der Geschäftsstelle Tal 44 aus in Minuten in der Innenstadt.
Rosenheim, Wasserburg, Bad Aibling
Von der Zentrale Höslwang aus das Kerngebiet: Handel, Handwerk, Baustellen. Siehe auch Sicherheitsdienst Rosenheim.
Traunstein, Chiemgau, Berchtesgadener Land
Gastronomie, Hotellerie, Baubetriebe. Eigene Niederlassung in Traunstein – Details unter Detektei Traunstein.
Mühldorf und Altötting
Industrie und Logistik rund um das Chemiedreieck. Themen: Werkschutzverstöße, Materialabfluss, Konkurrenzverstöße.
Starnberg, Fünfseenland, Miesbach
Kaufkraftstarke Gebiete mit vielen Zweitwohnsitzen – entsprechend häufig Miet- und Zweckentfremdungsfälle. Siehe Sicherheitsdienst Starnberg.
Erding, Freising, Ebersberg
Logistik und Flughafenumfeld. Schwerpunkt: Frachtschwund, Arbeitszeitbetrug im Außendienst.
Ergebnis
Was in einem Ermittlungsbericht steht
Ein Bericht, der nur behauptet, ist wertlos. Er muss den Weg zum Ergebnis nachvollziehbar machen – für Ihren Anwalt, das Gericht und im Zweifel für die Gegenseite.
- Auftragsgrundlage. Was uns geschildert wurde, welcher Verdacht bestand, welches berechtigte Interesse daraus folgt. Das ist zugleich Ihr Nachweis, dass die Ermittlung begründet war – der Punkt, an dem die meisten Verfahren kippen.
- Zeitleiste. Datum, Uhrzeit, Ort, Beobachtung – lückenlos, auch die Stunden, in denen nichts geschah. Lücken machen einen Bericht angreifbar.
- Lichtbilder mit Zeitstempel. Aufnahmen aus dem öffentlich zugänglichen Raum, unbearbeitet, mit Angabe der Aufnahmeposition. Keine Ausschnitte ohne Kontext.
- Eingesetzte Ermittler. Namentlich, mit Qualifikation. Sie können später als Zeugen geladen werden – anonyme Berichte kann ein Gericht nicht verwerten.
- Eingesetzte Mittel. Welche Fahrzeuge, welche Kameras, welche Standorte. Transparent, damit die Rechtmäßigkeit überprüfbar bleibt.
- Bewertung – getrennt vom Sachverhalt. Was beobachtet wurde und was wir daraus schließen, stehen in getrennten Abschnitten. Die rechtliche Würdigung überlassen wir Ihrem Anwalt.
- Kostenaufstellung. Stunden je Ermittler, Fahrtkosten, Sachkosten. In der Form, die Sie für einen Erstattungsantrag brauchen.
- Übergabe. Persönlich oder verschlüsselt, auf Wunsch direkt an Ihre Kanzlei. Wir versenden keine Ermittlungsergebnisse unverschlüsselt per E-Mail.
Ablauf
Wie eine Observation tatsächlich abläuft
Weil es dazu viele falsche Vorstellungen gibt – hier der reale Ablauf, ohne Filmromantik.
1 · Erstgespräch
Telefonisch oder persönlich, kostenlos. Sie schildern den Sachverhalt, wir sagen Ihnen, ob eine Ermittlung überhaupt trägt und was sie kosten würde. In etwa jedem vierten Gespräch raten wir ab.
2 · Auftrag und Rahmen
Schriftlich, mit Kostenobergrenze, Verschwiegenheitszusage und Festlegung, was ermittelt werden soll. Ohne diesen Rahmen fangen wir nicht an.
3 · Vorbereitung
Örtlichkeiten prüfen, Beobachtungspositionen festlegen, Fahrzeuge und Ausrüstung wählen. Ein Tag Vorbereitung erspart oft zwei Tage vergeblicher Observation.
4 · Observationstage
Meist zwei Ermittler, damit bei Ortswechseln niemand auffällt oder den Anschluss verliert. Typisch sind zwei bis vier Einsatztage – seltener am Stück, häufiger verteilt auf die Tage, an denen etwas zu erwarten ist.
5 · Zwischenstand
Nach dem ersten Einsatztag melden wir uns. Wenn absehbar ist, dass nichts zu holen ist, sagen wir das – und Sie entscheiden, ob wir weitermachen.
6 · Bericht
In der Regel binnen einer Woche nach dem letzten Einsatztag. Auf Wunsch besprechen wir ihn gemeinsam mit Ihrem Anwalt durch.
Ehrlich gesagt
Wann eine Detektei nicht hilft
Das schreibt sonst niemand auf seine Seite. Wir schon, weil es Ihnen Geld spart und uns Aufträge erspart, die niemandem nützen.
Wenn Sie schon wissen, was Sie tun werden.
Wer ohnehin kündigen oder sich trennen will, braucht selten einen Bericht. Die Ermittlung liefert dann nur eine teure Bestätigung.
Wenn der Sachverhalt zu vage ist.
„Irgendwas stimmt nicht im Lager“ reicht nicht. Ohne Eingrenzung auf Personen, Zeiten oder Abläufe wird eine Observation zur Zufallssuche – und die ist rechtlich zudem heikel.
Wenn die Frist schon abgelaufen ist.
Bei Kündigungen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen laufen kurze Fristen. Wer erst nach Wochen ermitteln lässt, hat das Ergebnis oft zu spät. Fragen Sie vorher Ihren Anwalt.
Wenn es um Daten geht, an die niemand darf.
Kontostände, Telefonverbindungen, Standortdaten, Krankenakten. Wer Ihnen so etwas anbietet, macht sich und Sie strafbar.
Wenn ein Gespräch schneller wäre.
Bei Nachbarschafts- und Familienkonflikten führt eine Observation oft zu einer Eskalation, die niemand wollte. Manchmal ist ein Mediator die bessere Investition.
Wenn der Schaden kleiner ist als das Honorar.
Eine dreitägige Observation kostet einen vierstelligen Betrag. Bei einem Schaden von wenigen hundert Euro rechnet sich das nicht – es sei denn, es geht ums Prinzip oder um Wiederholung.
Häufige Fragen
Detektei in Bayern
Was kostet eine Detektei in Bayern?
Sind die Ergebnisse vor Gericht verwertbar?
Erfährt die beobachtete Person davon?
Wie schnell können Sie beginnen?
Dürfen Sie einen GPS-Sender am Auto anbringen?
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn nichts herauskommt?
Behandeln Sie meinen Auftrag vertraulich?
Arbeiten Sie mit meinem Anwalt zusammen?
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